Kostenvoranschläge
Der Kostenvoranschlag erfolgt schriftlich oder mündlich.
Wichtig: Der Kostenvoranschlag schätzt die Kosten ab, die sich aus der Durchführung einer festgelegten Behandlung ergeben. Er kann bei diesem festgelegten Behandlungsumfang bis zu 15 % Abweichungen erfahren.
Muss der Behandlungsumfang erweitert werden, weil noch nicht erkennbare weitere zahnärztliche Massnahmen nötig sind (worüber der Patient informiert wird), wird der Kostenvoranschlag neu kalkuliert und vorgelegt.
Auf Wunsch kann auch ein Kostenvoranschlag mit Festpreis (null %-Abweichung oder nur 5- bzw. 10 %-Abweichung ) gemacht werden. (siehe auch Kapitel Preise)